Elektronisch bereitgestellte Steuerdaten mit Elster abrufen
Die Bundesfinanzverwaltung und örtlichen Finanzämter bieten seit einiger Zeit die Möglichkeit, die eigene Einkommensteuererklärung vorab über das Internet zur einfacheren Bearbeitung an das Finanzamt zu übermitteln. Dabei kann zur Benachrichtigung durch das Finanzamt eine Email-Adresse hinterlegt werden. Ein paar Wochen später kommt dann in etwa die folgende Email im Posteingang an:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung (X) über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (X) zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem X auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
HINWEIS:
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklärung die Mailbenachrichtigung auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.
Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.
In den kommenden Tagen folgt dann auch die Zustellung der Einkommensteuererklärung per Post. Bis dahin ist man aber natürlich neugierig auf das Ergebnis und möchte sich gerne die elektronische Benachrichtigung ansehen. Die meisten benutzen für die Erstellung ihrer Steuererklärung wohl die kostenlose ElsterFormular-Anwendung. Wie ruft man nun mit ElsterFormular die Benachrichtigung ab:
- Man startet ElsterFormular
- Man öffnet die übermittelte Steuererklärung. Sollte man diese nach der Übermittlung nicht auf dem Computer gespeichert haben, lässt sich die Benachrichtigung meines Wissens auf Gedeih und Verderb nicht abrufen.
- In der geöffneten Steuererklärung findet sich ganz oben ein grüner Hinweiskasten, dass die Daten an das Finanzamt übermittelt wurden. Damit kann man sicher sein, dass die richtige Datei geöffnet ist.
- Im Menü “Datenübermittlung” (oben) gibt es nun einen Punkt “Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen” (Briefumschlag-Symbol mit einem Pfeil dran). Sobald man diesen angeklickt hat, folgt ein bis zwei Minuten lang eine Übertragung vom Finanzamt, die auch automatisch angezeigt werden sollte. Es kann natürlich sein, dass ein Fehler (z.B. “Vergleichsbericht kann nicht erstellt werden”) angezeigt wird.
- Die Daten lassen sich nach der erstmaligen Übertragung immer wieder im Menü “Extras” (oben) und dort unter den Punkten “Steuerbescheiddaten darstellen” und “Steuerbescheiddaten mit Steuererklärung vergleichen” anzeigen.
Sicherlich lässt sich an der Usability der Anwendung noch hier und da feilen. Dass es darüber hinaus noch zu einer Versendung in Papierform kommt, finde ich aufgrund der kleinen Fehler, die immer mal wieder auftreten, gut. Für die Zukunft würde ich mir aber wirklich wünschen, dass auf eine gedruckte Steuererklärung voll und ganz verzichtet werden kann und eine rein elektronische und damit papiersparende Variante zum Einsatz kommt.

Dankeschön !
Das hat wunderbar geklappt.
Gruß
Naveed
Kommentar by Naveed — 29. Oktober 2009 @ 12:06
Die Papierform ist so lange nötig wie auch Fehler bei der Übertragung möglich sind. Zweimaliges abrufen funktioniert nämlich nicht!!!
Ich warte jetzt auf das Papier.
Kommentar by Dagobert — 8. März 2010 @ 18:50
habe genau das gleiche Problem, nach dem anklicken “abholen” tat sich nichts mehr, auch mit dem obigen Tip konnte ich nichts sehen
Kommentar by Dieter — 22. März 2010 @ 15:45
Ich hatte auch das Problem.
Nachdem ich bei Elster ein update durchfgeführt hatte, konnte ich den Bescheid nochmals abrufen. diesmal ogab es keinen Fehler.
Kommentar by j — 27. März 2010 @ 13:52
Super Tipp, könnte man auch selbst finden wenn man nicht vor lauter wut halb den PC auseinander nimmt
Kommentar by DS — 17. Mai 2010 @ 20:31
Danke für den Tipp, hat geklappt. Habe vorher vergeblich versucht, den Bescheid abzuholen. Nur das Abholsymbol sah anders aus, aber beim Anklicken erschien dann “Steuerbescheid vom Finanzamt abholen”.
Kommentar by Christiane — 28. Mai 2011 @ 02:10